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Hannover, 07.01.2009

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SL: Untersuchungsaspekt Flaming

flame, Subst., Internet
beleidigende Email
(PONS LexifacePro Englisch. Stuttgart: Klett 2004)

Flaming in die Hypothesen aufzunehmen, war ein Wagnis, da gerade die Methodik des »Beiwohnens«, das »Mithören« impliziert (siehe Abschnitt: Versuche, Probleme und Störvariablen in Forschungsdesign), einen Einfluss darauf hat, ob sich jemand zu beleidigenden Äußerungen hinreißen lässt und somit eine Strafe riskiert.

Doch die 2. Hypothese (»Flaming tritt in Second Life nur selten auf«) greift genau diesen Aspekt auf. Das gesammelte Korpus wurde daraufhin überprüft, ob, und wenn ja, wann wir von Flaming sprechen können. Die Behauptung »selten« unterstreicht unsere Erwartung, möglicherweise keinen einzigen Nachweis zu finden. Und in der Tat: Die Belege sind rar. Die Kategorisierung der Phänomene ist vor allem dadurch erschwert , dass viele Beispiele ihrer Interpretation nach eventuell keine Beleidigungen sein müssen, d.h. mehr oder weniger stark modifizierte Funktionen und/oder Inhalte haben.

Die Beispiele (1) bis (8) sind die gesamten Funde aus unserem Korpus, die man dem Thema Flaming zuordnen kann. Zunächst stellen wir notwendigerweise alle gruppierbaren Äußerungen in ihren Kontext, damit über Inhalt und/oder Funktion des Flamings spekuliert werden kann.

Der Kontext im ersten Beispiel ist der Folgende: Der Avatar »F.P.« möchte seinen Status auf »away« setzen. Es gelingt ihm aber nicht.

(1)

[2:54] R.R.: Weil du Grobmotoriker mit dem Kopf auf die Tischplatte prallst?

[...]

[2:54] F.P.: R[...] werd nicht ausfallend wenn ich ne Frage stelle !!!!!!!

(Second-Life-Protokoll 23.09.07 Strandclub)

Die von »R.R.« ihrem Kommunikationspartner in diesem Moment zugesprochene Apposition »Grobmotoriker« ist in einem Satz enthalten, der als rhetorische Frage klassifizierbar ist. Es besteht die Möglichkeit, dass »R.R.« ihre Frage hier entweder »neckend« meint oder als echte Beleidigung. Aufgrund fehlender Intonation und Smileys ist es schwer zu sagen, ob es sich um Ersteres oder Letzteres handelt. Dem iterierten Ausrufezeichen in »F.P.«s Antwort nach zu schließen, wird die Äußerung als letzteres interpretiert.

Diese vielleicht ungewollte Beleidigung steht im Gegensatz zu den Beispielen (2) und (3):

(2)

[6:29] K.G.: London du Sponk..

(Second-Life-Protokoll 16.09.07 Strandlclub)

(3)

[10:42] S.M.: und stoss mich nciht an du pannekoöö

(Second-Life-Protokoll 13.09.07 Strandclub)

Beide Male benutzt der »beleidigte« Kommunikationsstörende, ja sogar -unterbrechende »Gesten« und Avatarbewegungen.

Diese Beleidigung hat zurechtweisende, direktive Funktion. So soll der Angesprochene hier angewiesen werden seine (Sprech-)handlungen einzustellen.

Auch gewollt, aber mit anderer Absicht, sind (4) und (5):

(4)

[10:38] G.S.: Zicke
[10:38] G.S.: :þ
[10:38] T.F.: kartoffelsack

(Second-Life-Protokoll 16.09.07 Strandclub)

(5)

[10:48] B.B.: faulesauuu

(Second-Life-Protokoll 13.09.07 Strandclub)

Der Grund dafür, diese beiden Beispiele zusammenzufassen, liegt darin, dass in beiden Situationen versucht wurde, einen Chatpartner zum Benutzen des Voice-Chats zu überreden. Was in Beispiel (2) und (3) ermahnenden Charakter hat, lässt sich bei (4) und (5) als Überreden klassifizieren.

Dass der beleidigende Inhalt der Sätze oder Satzteile nahezu vollständig verblassen kann, zeigen die übrigen Beispiele (6), (7) und (8):

(6)

[6:18] L.N.: Arschlöcher, Arschlöcher...
[6:18] L.N.: Fang mich doch, Eierloch...
[6:18] A.S.: **Du kannst mich am Arschlecken**
[6:18] A.S.: **Du kannst mich auch am Arsch lecken**
[6:18] A.S.: **Du kannst mich ganz.. viermal am Arsch lecken**
[6:18] L.N.: Arschlöcher, Arschlöcher...
[6:19] L.N.: Fang mich doch, Eierloch...

(Second-Life-Protokoll 09.09.07 Strandclub)

(7)

[8:52] h.B.: Setz Dich nimm Dir n Keks...mach es dir schoen bequem... DU ARSCH

(Second-Life-Protokoll 25.09.07 Strandclub)

(8)

[2:59] P.B.: .+*^*+. *** JA DA MACHT ES EUCH HALT SELBER *** HAHAHA *** .+*^*+.

(Second-Life-Protokoll 07.09.07 Strandclub)

Einen Kontext zu (6), (7) und (8) gibt es nicht. Bei allen drei ist weder ein Grund für diese Äußerung, noch eine Reaktion vorhanden. Die einzige Möglichkeit der Zuordnung besteht darin, alle aufgeführten Beiträge mit dem Begriff der »rituellen Beschimpfung« (Runkehl/Schlobinski/Siever 1998: 229) in Verbindung zu bringen, den Labov (1997) mit dem Begriff »sounding« bezeichnet.

Es besteht kein Zweifel, dass unsere Flames (vor allem das letzte Beispiel) eine gewisse Künstlichkeit aufweisen, die ihren Inhalt zuerst zugunsten einer klaren und kontextualisierbaren Funktion aufgeben und ihn letztlich sogar ganz verschwinden lassen.

Unsere 2. Hypothese kann je nach Interpretation konsequenterweise zwei Ergebnisse haben:

1. Widerlegung: In Second Life werden Beleidigungen nicht selten gebraucht. Die »virtuelle Präsenz« hält den Kommunizierenden nicht davon ab zu »flamen«.

2. Bestätigung: Flaming in Second Life ist selten. Die Klassifikation zeigt, dass in den meisten Fällen nicht darauf abgezielt wird, das »Gegenüber« mit wörtlich gemeinten Aussagen zu beleidigen. Die auf den ersten Blick als Beleidigungen definierten Äußerungen erweisen sich als rituell. Oft sind sie mit »Gesten« oder eingebundenen Geräuschen, sowie mit einer ASCII-Art-ähnlichen Ausschmückung verbunden. Man findet sie mitunter in der Nähe von Anhäufungen von graphostilistischen Elementen:

(9)

[8:52] h.B.: Setz Dich nimm Dir n Keks...mach es dir schoen bequem... DU ARSCH!
[8:52] m.A.: @@^^Silly Gooofy Hamster Time ^^@@ Paaarrrrty!!!!^^
[8:52] h.B.: ..•••°•••..☺ LOL! ☺ ..•••°•••..
[8:52] h.B.: @@^^Silly Gooofy Hamster Time ^^@@ Paaarrrrty!!!!^^
[8:53] G.A.: \\\\\ ...O C H N E E ! ! ... /////
[8:53] h.B.: *Nahm Nahm Nahm!*

(Second-Life-Protokoll 25.09.07 Strandclub)

 

zum Untersuchungsaspekt Avatareinfluss

 

Stefan Frohwein, Christof Goldhammer & Anna Eggers

 

erstellt: 27.04.2008

 aktualisiert: 23.09.2008 

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