websprache | werbesprache | handysprache | medienanalyse | onlinepublishing | basix
Standort: Startseite News Nr. 3472
NEWS
THEMEN
Sprache im Internet Werbesprache Handysprache Medienanalyse Online-Publishing Basix/Linguistik
NETWORX
im Überblick eigene einreichen
LITERATUR
Suche online verfügbar neue Einträge Studienbibliografie Rezensionen
INTERAKTIV
Award Gästebuch Rezensionen Kontakt
TERMINE
Aktionen Kalender
GOODIES
Netguide Korpora Essays Lexikon Interviews Newsletter FAQ
IMPRESSUM
Verantwortlich Partner Networx
(si) Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden, dass Preissuchmaschinen aktuelle Preise anzeigen müssen. Endkunden müssen sich auf die Preise, die in entsprechenden Suchmaschinen angezeigt werden, verlassen können. Das bedeutet: Aktualisiert der Händler seine Preise, muss diese Änderung auch umgehend in der Preissuchmaschine angezeigt werden.Hintergrund ist eine Klage des Elektronikkonzerns "Media Markt" gegen einen Konkurrenten, der zwar den Preis rausgesetzt hatte, drei Stunden später allerdings bei der Preissuchmaschine idealo.de immer noch unrechtmäßig mit dem alten Preis auf Platz eins rangierte. Das Vergehen: Der Konkurrent hatte zwar den neuen Preis an idealo.de weitergeleitet, aber nicht "die dort übliche technisch bedingte Verzögerung einkalkuliert".Der BGH entschied eine Schadensersatzpflicht und begründete das Urteil mit dem Vorliegen irreführender Werbung. (13.03.2010, Quelle: sueddeutsche.de)
zum vollständigen Artikel (extern)
weitere News bei mediensprache.net
Preissuchmaschinen und Händler in der Pflicht Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden, dass Preissuchmaschinen aktuelle Preise anzeigen müssen. Endkunden müssen sich auf die Preise, die in entsprechenden Suchmaschinen angezeigt werden, verlassen können. Das bedeutet: Aktualisiert der Händler seine Preise, muss diese Änderung auch umgehend in der Preissuchmaschine angezeigt werden. Hintergrund ist eine Klage des Elektronikkonzerns "Media Markt" gegen einen Konkurrenten, der zwar den Preis rausgesetzt hatte, drei Stunden später allerdings bei der Preissuchmaschine idealo.de immer noch unrechtmäßig mit dem alten Preis auf Platz eins rangierte. Das Vergehen: Der Konkurrent hatte zwar den neuen Preis an idealo.de weitergeleitet, aber nicht "die dort übliche technisch bedingte Verzögerung einkalkuliert". Der BGH entschied eine Schadensersatzpflicht und begründete das Urteil mit dem Vorliegen irreführender Werbung.
Bewerten Sie die Nützlichkeit dieser Seite mit nur zwei Klicks - vielen Dank!
Testen Sie unser kleines Web-Wörterbuch. Es enthält einige wichtige Begriffe aus der Technik und dem Bereich der Werbung. mehr
© 1998-2010 sprache@web < ein Projekt an der Leibniz Universität Hannover > [ Startseite | Seite empfehlen | Sitemap | Dialog | Mitwirken ] [ Impressum | Nutzungsbedingungen | ]