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Hannover, 07.02.2012

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Preissuchmaschinen und Händler in der Pflicht

Nachrichten

(si) Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden, dass Preissuchmaschinen aktuelle Preise anzeigen müssen.

Endkunden müssen sich auf die Preise, die in entsprechenden Suchmaschinen angezeigt werden, verlassen können. Das bedeutet: Aktualisiert der Händler seine Preise, muss diese Änderung auch umgehend in der Preissuchmaschine angezeigt werden.

Hintergrund ist eine Klage des Elektronikkonzerns "Media Markt" gegen einen Konkurrenten, der zwar den Preis rausgesetzt hatte, drei Stunden später allerdings bei der Preissuchmaschine idealo.de immer noch unrechtmäßig mit dem alten Preis auf Platz eins rangierte. Das Vergehen: Der Konkurrent hatte zwar den neuen Preis an idealo.de weitergeleitet, aber nicht "die dort übliche technisch bedingte Verzögerung einkalkuliert".

Der BGH entschied eine Schadensersatzpflicht und begründete das Urteil mit dem Vorliegen irreführender Werbung. (13.03.2010, Quelle: sueddeutsche.de)

zum vollständigen Artikel (extern)

 

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Torsten Siever

erstellt: 13.03.2010

 aktualisiert: nein 

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