Vorratsdatenspeicherung unrechtmäßig
(si)
Nach einem Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts ist die Vorratsdatenspeicherung in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig.
Über 34.000 Menschen haben sich gegen die Speicherung der im Internet abgerufenen Seiten und Telefonverbindungen beschwert - mit Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht hat am gestrigen Dienstag das Sammeln dieser Daten für verfassungswidrig erklärt. Die Speicherung der Verkehrsdaten sei nicht gesetzeskonform.
Grundsätzlich sei das Speichern solcher Daten allerdings nicht verfassungswidrig. Das Urteil beziehe sich auf die derzeitige Form, der es an Normen zur Datenverwendung und Datensicherheit fehle.
(03.03.2010, Quelle: Golem.de)
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Torsten Siever
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erstellt:
03.03.2010
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