Homepage Kontakt Sitemap Hilfe Anmelden
Hannover, 01.08.2010

Standort:  Startseite   News   Nr. 3462

Vorratsdatenspeicherung unrechtmäßig

(si) Nach einem Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts ist die Vorratsdatenspeicherung in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig.

Über 34.000 Menschen haben sich gegen die Speicherung der im Internet abgerufenen Seiten und Telefonverbindungen beschwert - mit Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht hat am gestrigen Dienstag das Sammeln dieser Daten für verfassungswidrig erklärt. Die Speicherung der Verkehrsdaten sei nicht gesetzeskonform.

Grundsätzlich sei das Speichern solcher Daten allerdings nicht verfassungswidrig. Das Urteil beziehe sich auf die derzeitige Form, der es an Normen zur Datenverwendung und Datensicherheit fehle. (03.03.2010, Quelle: Golem.de)

zum vollständigen Artikel (extern)

 

weitere News bei mediensprache.net

Suche
Netlink Info gegen Klick
2-Klick-Bewertung

Bewerten Sie die Nützlichkeit dieser Seite mit nur zwei Klicks - vielen Dank!

Newsletter
Begriff unklar?
zum Web-Lexikon

Testen Sie unser kleines Web-Wörterbuch. Es enthält einige wichtige Begriffe aus der Technik und dem Bereich der Werbung. mehr


© 1998-2010 sprache@web < ein Projekt an der Leibniz Universität Hannover >
[ Startseite | Seite empfehlen | Sitemap | Dialog | Mitwirken ]
[ Impressum | Nutzungsbedingungen | Abonnieren Sie unseren XML-Feed ]