Abmahnungen per E-Mail sind rechtens
(ps)
Sie gelten auch dann als zugestellt, wenn sie von einem Spam-Filter oder einer Firewall abgefangen werden.
"Das hat das Landgericht Hamburg entschieden. Das entsprechende Urteil stammt aus dem Monat Juli 2009, ist aber erst jetzt veröffentlicht worden. Grund für den Rechtsstreit ist ein Fall gewesen, in dem eine Abmahnung per E-Mail verschickt und dann von einer Firewall abgefangen worden ist. Diese E-Mail ist jedoch vom Absender in einer unsichtbaren Kopie (,BCC') an einen Anwalt geschickt worden, der den Erhalt der Nachricht bezeugt hat."
(04.02.2010, Quelle: Yahoo! [Schulemann-Maier])
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Peter Schlobinski
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erstellt:
04.02.2010
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aktualisiert:
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