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(ps) Dem Regierungsentwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes hat der Bundestag jetzt zugestimmt. "Die Neuerung sieht unter anderem vor, dass Gewaltvideos und sogenannte Killerspiele in Deutschland schneller indiziert werden können. Enthält ein Spiel besonders realistische, reißerische oder grausame Darstellungen von Gewalt oder Tötungshandlungen, die als reiner Selbstzweck zu werten sind, darf das Game nicht mehr abgegeben, vertrieben oder beworben werden." (10.05.2008, Quelle: Yahoo!)
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Verschärfung des Jugendschutzes zugestimmt Dem Regierungsentwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes hat der Bundestag jetzt zugestimmt. "Die Neuerung sieht unter anderem vor, dass Gewaltvideos und sogenannte Killerspiele in Deutschland schneller indiziert werden können. Enthält ein Spiel besonders realistische, reißerische oder grausame Darstellungen von Gewalt oder Tötungshandlungen, die als reiner Selbstzweck zu werten sind, darf das Game nicht mehr abgegeben, vertrieben oder beworben werden."
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